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EU-Aktionsplan Menschenrechte und Demokratie: „Der Plan lässt zahlreiche wichtige Fragen offen“

Pressemitteilung

Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben heute die Prioritäten heute eine den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2020-2024 angenommen. Zum Aktionsplan erklären Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, und Hannah Neumann, Sprecherin für Außenpolitik der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament:

„Angesichts der zunehmenden Bedrohung von Menschenrechten und Demokratie weltweit ist es gut, dass die EU-Kommission aktiv wird und zahlreiche bestehende Defizite beim Namen nennt. So ist es überfällig, sich den enormen menschenrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flucht und Migration, der Klimakrise, Gesundheit, Zugang zu Wasser und der Digitalisierung zu stellen. Auch beim Thema Rechtsstaatlichkeit herrscht weiterhin Handlungsbedarf, auch innerhalb der EU.
Allerdings lässt der Aktionsplan zahlreiche wichtige Fragen offen. Zu den Themen Wirtschaft und Menschenrechte, unternehmerische Sorgfaltspflichten, zum Export von Waffen und Überwachungstechnologie oder besseren Schutzmechanismen für Menschenrechtsverteidiger*innen, wie zum Beispiel durch die Vergabe von Spezial-Visa für diese Personengruppe, schweigt die Kommission oder lässt klare Worte vermissen. Zudem wird zu wenig auf den Schutz des Humanitären Völkerrechts durch die EU eingegangen.

Mit einer reinen Auflistung von Baustellen ist es nicht getan. Die EU braucht einen klaren Rahmen für ihre Vorhaben im Bereich Menschenrechte und Demokratie. Die Bundesregierung, die die Menschenrechte zu einem der Schwerpunkte ihrer bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft erklärt hat, steht hier in der zweiten Jahreshälfte in der Pflicht: Dem Aktionsplan müssen verbindliche Ziel- und Zeitvorgaben für gesetzgeberisches Handeln folgen. Bei Themen wie Unternehmensverantwortung oder der Ahndung schwerer Menschenrechtsverbrechen braucht es keine Absichtserklärungen, sondern verbindliche, strenge Regeln.“

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