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EU-Visumpolitik für Menschenrechtsverteidiger*innen- Parlamentarische Anfrage

Wie stellt die Kommission sicher oder plant sie, sicherzustellen, dass sich die Unterstützung der Union für Menschenrechtsverteidiger in den Rechtsinstrumenten der EU zur Visumpolitik widerspiegelt? Wie werden diese dem in den EU-Verträgen verankerten Erfordernis der Kohärenz des Handelns der Union gerecht?

Antwort von Frau Johansson im Namen der Europäischen Kommission:

Die gemeinsame Schengen-Visumpolitik der EU (für Kurzaufenthalte) gilt für die Staatsangehörigen von 105 Drittstaaten.(1) Die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für geplante Kurzaufenthalte (d. h. höchstens 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen) im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten sind im Visakodex(2) festgelegt. Generell wird im Visakodex nicht zwischen Kategorien von Antragstellern nach Beruf, Tätigkeiten oder Reisezweck unterschieden. Der überarbeitete Visakodex, der am 2. Februar 2020 in Kraft trat, enthält neue Bestimmungen über die obligatorische Erteilung eines Visums für die mehrfache Einreise mit einer schrittweise ansteigenden Gültigkeitsdauer für Personen, die frühere Kurzaufenthaltsvisa vorschriftsmäßig verwendet haben. Diese allgemeinen Vorschriften gelten für alle Kategorien von Visumantragstellern, einschließlich Menschenrechtsverteidigern. Personen, denen ein Visum für die mehrfache Einreise mit langer Gültigkeitsdauer erteilt wird, wird die Einreise in die EU erheblich erleichtert.

Der Kommission sind keine systemischen Probleme bekannt, mit denen Menschenrechtsverteidiger konfrontiert sind, die die erforderlichen Einreisevoraussetzungen erfüllen, um Kurzaufenthaltsvisa zu erhalten.

Personen, die sich für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in einen Mitgliedstaat begeben wollen, können ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel beantragen. Je nach Qualifikation und Aufenthaltszweck fallen diese unter die nationalen oder die EU-Rechtsvorschriften über legale Migration.

Betrifft: EU-Visumpolitik für Menschenrechtsverteidiger*innen

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-000850/2020 an die Kommission

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